Teilbereich
Was ist ein Teilbereich in der e-Box Enterprise?
Standardmäßig besteht die e-Box Enterprise nur aus einem einzigen „allgemeinen“ Teilbereich“ der beim ersten Anmelden an Ihre e-Box automatisch erstellt wird.
Bei Bedarf können Sie neue Teilbereiche erstellen, die den Unterboxen Ihrer e-Box Enterprise entsprechen. Diese werden gekennzeichnet und haben ihren eigenen Zugang für die Benutzer.
Jeder Teilbereich enthält die manuell verschobenen Nachrichten.
Wie wichtig sind Teilbereiche für mein Unternehmen ?
Die e-Box Enterprise wurde ursprünglich nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip aufgebaut: voller Zugang oder kein Zugang. Die Personen, denen der Zugangsverwalter Zugang gewährt, müssen also vertrauenswürdig sein, da sie den gesamten Inhalt der e-Box im Blick haben.
Durch die Aufteilung der e-Box in mehrere Teilbereiche entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens können Sie den Zugang der Benutzer auf die für sie relevanten Nachrichten beschränken. Jeder Teilbereich wird gekennzeichnet und erhält eine eigene Zugangsverwaltung. Auf diese Weise erhöhen Sie die Effizienz und Sicherheit Ihrer e-Box Enterprise.
Die Nachrichten können dann manuell in den entsprechenden Teilbereich gestellt werden.
Das Unternehmen ist über seinen (Co-)Zugangsverwalter dafür verantwortlich, die Zugangsrechte zu diesen spezifischen Teilbereichen zu verwalten und die Nachrichten in den richtigen Teilbereich zu verschieben.
Ist mein Unternehmen verpflichtet, die Teilbereiche zu nutzen?
Nein, Ihr Unternehmen ist nicht verpflichtet, die e-Box in mehrere Teilbereiche zu untergliedern. Sie können es bei dem „allgemeinen Teilbereich“ belassen, der beim ersten Anmelden an Ihrer e-Box Enterprise automatisch erstellt wird. Ohne Teilbereiche haben alle Ihre Benutzer Zugang zu diesem einen „allgemeinen Teilbereich“, der den gesamten Inhalt der e-Box umfasst.
Wer kann einen neuen Teilbereich erstellen oder löschen?
Nur (Co-)Zugangsverwalter sind berechtigt, Teilbereiche zu verwalten (und somit zu erstellen oder zu löschen).
Bitte beachten Sie:
- Der zu löschende Teilbereich muss leer sein.
- Der automatisch vom System erstellte „allgemeine Teilbereich“ kann nicht gelöscht werden.
Wie kann ich einen neuen Teilbereich erstellen?
Um einen neuen Teilbereich zu erstellen, müssen Sie zunächst die Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion „Teilbereich“ akzeptieren. Gehen Sie zu diesem Zweck in die Verwaltung der e-Box und klicken Sie dann im Menü „Verwaltung der Teilbereiche“ auf den Link „Zur Verwaltung Ihrer Teilbereiche“. Überfliegen Sie den Text bis zum Ende der Verordnung und akzeptieren Sie diese Bedingungen.
Nachdem Sie diese akzeptiert haben, werden Sie automatisch zur Verwaltung Ihrer Teilbereiche weitergeleitet, wo standardmäßig bereits ein „allgemeiner Teilbereich“ angelegt ist. Durch Klicken auf „Teilbereich hinzufügen“ können Sie einen neuen Teilbereich erstellen.
Sie können Teilbereiche erstellen und auch umbenennen und löschen (diejenigen, die Sie selbst erstellt haben oder die von anderen (Co-)Zugangsverwaltern in Ihrem Unternehmen erstellt wurden).
Wie verwalte ich die Zugangsrechte zu den Teilbereichen?
Wenn Sie als (Co-)Zugangsverwalter die Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion „(Teilbereich)“ akzeptiert haben, können Sie jederzeit Benutzer zu einem Teilbereich hinzufügen oder entfernen.
Klicken Sie dazu auf der Seite „Verwaltung der e-Box“ auf „Verwaltung der Teilbereiche“ und dann auf die Schaltfläche „Benutzer verwalten“. Sie werden dann zur Seite „Benutzerverwaltung“ weitergeleitet. Sie können auf die Schaltfläche „Benutzer hinzufügen“ klicken und die ENSS oder den Namen des Benutzers eingeben.
Bitte beachten Sie:
- Bevor Sie einen Benutzer hinzufügen können, stellen Sie sicher, dass Sie ihn zuvor in Ihrem Unternehmen unter der entsprechenden Eigenschaft (Arbeitgeber LSS oder Unternehmen ohne Personal) über die App „Zugangsverwaltung für Unternehmen und Organisationen“ registriert haben. Aktivieren Sie das Kästchen „e-Box Enterprise“ für den Benutzer, damit er Zugang zur webbasierten App e-Box Enterprise erhält.
Löschen Sie die Benutzer aus dem „allgemeinen Teilbereich“, wenn Sie den Zugang auf den von Ihnen erstellten Teilbereich beschränken möchten.
Warum sehe ich nicht die gleichen Nachrichten wie mein Kollege?
Das ist der Fall, wenn Sie sich nicht im selben Teilbereich wie Ihr Kollege befinden. Jeder Teilbereich hat einen spezifischen Inhalt.
Wie wirken sich die Teilbereiche auf die E-Mail-Benachrichtigungen aus?
Derzeit werden Benachrichtigungen der e-Box Enterprise an die in Ihrer e-Box Enterprise hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
In Zukunft sollen Benachrichtigungen an die E-Mail-Adresse gesendet werden, die Sie für jeden Teilbereich einrichten. Jeder Teilbereich hat seine eigene E-Mail-Adresse. Diese Umsetzung ist jedoch noch nicht für 2024 geplant. Sie werden zu gegebener Zeit umfassend über die Änderung informiert.
Ich möchte den Zugriff auf einen bestimmten Nachrichtentyp einschränken. Wie gehe ich dabei vor?
Das System ermöglicht es nun, bestimmte Nachrichtentypen automatisch einer bestimmten Partition zuzuordnen. Sie müssen lediglich eine Routing-Regel erstellen, indem Sie den Typ der betreffenden Nachricht als Kriterium festlegen. Daher landen alle zukünftigen Nachrichten dieser Art direkt in der von Ihnen ausgewählten Partition.
Was kann getan werden, um sicherzustellen, dass Nachrichten in einer bestimmten Partition landen?
Das automatische Routingsystem sortiert Ihre Nachrichten automatisch gemäß Ihren Einstellungen in bestimmte Partitionen. Es reicht, eine Routing-Regel zu erstellen, indem Sie die Kriterien (Institution/Anwendung/Nachrichtentyp) festlegen. Zukünftige Nachrichten, die diesen Kriterien entsprechen, werden dann direkt in der von Ihnen ausgewählten Partition veröffentlicht.
Kann ich Nachrichten in einen Teilbereich verschieben?
Als Benutzer können Sie alle Nachrichten, zu denen Sie Zugang haben, verschieben.
Bitte beachten Sie:
- Ihr Zugangsverwalter muss den Ziel-Teilbereich erstellt haben.
- Ohne Zugang zu diesem Teilbereich können Sie die Nachricht weder aufrufen noch verschieben.
Wie viele Teilbereiche können in meiner e-Box Enterprise erstellt werden?
Im Rahmen der Möglichkeiten Ihres Unternehmens können Sie so viele Teilbereiche einrichten, wie Sie benötigen.
Ist es möglich, die gleiche Nachricht in zwei verschiedenen Teilbereichen zu speichern?
Nein, das ist derzeit nicht möglich.
Wer wird über die Teilbereiche, die für mein Unternehmen definiert wurden, benachrichtigt?
Sie müssen nur die Nutzer der e-Box in Ihrem Unternehmen benachrichtigen . Nicht die Sender, die derzeit standardmäßig alle Nachrichten an den „allgemeinen Teilbereich“ Ihrer e-Box senden.
Mein Unternehmen erhält täglich eine große Anzahl von Nachrichten über die e-Box. Gibt es Alternativen zu den Teilbereichen?
In diesem Fall ist eine technische Integration über „DocConsumer“ am besten geeignet.
Als „DocConsumer“ können Sie über eine technische Integration mit REST Webservices alle empfangenen Nachrichten in Ihrer e-Box Enterprise aufrufen.
Bitte rufen Sie die detaillierten Anweisungen zur Durchführung dieser Integration (neues Fenster) auf.
Welche weiteren Entwicklungen sind für die Partitionen geplant?
Die Verwaltung von Benachrichtigungen wird überarbeitet, um e-Box-Benachrichtigungen an eine für eine bestimmte Partition spezifische E-Mail-Adresse weiterzuleiten (siehe „Wie wirken sich Partitionen auf E-Mail-Benachrichtigungen aus?“).
Was ist der „Teilbereich Mandatar“?
Der „Teilbereich Mandatar“ wird automatisch erstellt, wenn Sie sich zum ersten Mal als Mandatar mit den Eigenschaften „anerkanntes Sozialsekretariat“ und „Dienstleister (juristische Person)“ bei Ihrer e-Box anmelden.
Als Zugangsverwalter einer e-Box als Mandatar können Sie neue Teilbereiche erstellen (siehe „Was ist ein Teilbereich in e-Box Enterprise?“).
Im „Teilbereich Mandatar“ finden Sie alle Nachrichten, die in der alten Webapp e-Box Mandatar enthalten sind.
Welche E-Mail-Adresse wird für Benachrichtigungen im „Teilbereich Mandatar“ verwendet?
Bisher wurden keine Änderungen an der Verwaltung der Benachrichtigungen vorgenommen. Nachrichten an Mandatare werden ausschließlich an die in der e-Box für Mandatare registrierte Adresse gesendet.
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