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Aktivierung

Nur ein gesetzlicher Vertreter kann die e-Box ohne elektronischen Personalausweis aktivieren. (siehe Frage: Hat mein Unternehmen eine e-Box und wenn ja, wer kann sie aktivieren?)

Die ausländische Person ohne elektronischen Personalausweis muss das „Ausnahmeverfahren auf der Website von CSAM (neues Fenster)“ anwenden. Bei der Aktivierung wird nach seiner belgischen Identifikationsnummer (BIS-Nummer) wird gefragt.


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